... oder: Deutschland, Land der Abgaben und aufgehaltenen Hände.
Rechtslage in Deutschland
Die kreativ schaffenden (Musik, Film, Schriftsteller, Photographen, ...) verdienen an in Deutschland und anderen Ländern verkauften microSD Karten mit. Jeder der einen Raspberry Pi kauft und eine Speicherkarte einsetzt, unterstützt also - gewollt, oder nicht gewollt, die sogenannte ZPÜ. (Zentralstelle für private Überspielungsrechte)
Weil Deutschland Deutschland ist wird diese Abgabe erhoben, auch wenn nur die Möglichkeit bestehen könnte, MP3s auf der Karte zu "vervielfältigen". Wenn der Pi Zero also einfach nur LEDs schön bunt blinken lässt. Man hat ja immer die Möglichkeit ihn zum Speichern der MP3 Sammlung zu nutzen. Rein theoretisch.
Bei allen Karten die wir in Deutschland beziehen, ist diese Abgabe daher enthalten. Wir müssen sie wohl oder übel damit an unsere Kunden weitergeben.
Die Situation beim Export
Sobald wir exportieren, können wir die ZPÜ theoretisch zurückfordern - doch machen unsere Distributoren nicht mit. Es ist für sie zu viel Verwaltungsaufwand, und gemäß Auskunft der ZPÜ ist es nur so direkt möglich.
Wir arbeiten aktiv daran, Karten aus dem Ausland zu beziehen, um beim Export, gerade auch größerer Stückzahlen (bspw. 1000 x Pi 3 + 1000 x 16 GB Karte) konkurrenzfähige Preise ohne die Abgabe anbieten zu können. Gerne können Sie uns bei Interesse an größeren Stückzahlen von Raspberry Pi Hardware und Zubehör kontaktieren.
Wie bereits beschrieben sind wir aktuell nicht in der Lage für kleine Stückzahlen (zum Beispiel einen Pi Zero W mit microSD) diese Abgabe unseren Kunden aus dem Ausland zu erstatten, und bitten um Verständnis. Wir bemühen uns um eine Lösung, die allen gerecht wird.
Rechtslage in Österreich
Österreich hat die austro mechana GmbH. Kunden die von uns Hardware mit Speicherkarten beziehen, müssen als Importeure nach Österreich dafür grundsätzlich Sorge tragen, dass die Karten ordnungsgemäß angemeldet werden.
Nach der mir vorliegenden Tarifübersicht muss für eine externe Speicherkarte im "autonomen Tarif" € 0,53 netto abgeführt werden - übrigens deutlich weniger als in Deutschland.
Es ist vermutlich möglich, ein Freistellungsformular auszufüllen, um die nicht gerechtfertigte Abgabe bei Verwendung zu industriellen Zwecken zu vermeiden.
Bitte lassen Sie sich von der austro mechana und ggf. Ihrem Anwalt zu der Rechtslage beraten.
Verwertungsgesellschaft in der Schweiz
Die Urheberrechte für Musik in der Schweiz werden von der Suisa verwaltet. Auch hier empfehlen wir die Abklärung der Rechtslage mit der Suisa und ggf. einem Anwalt.
2 Kommentare
Facebook-Spendenaktion
Das war wirklich ein toller Artikel. Danke für den Informationsaustausch. Fahren Sie damit fort.
crowdfunding steuer
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